Das Warten hat ein Ende: Die offizielle Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für die neue LEADER-Förderperiode ist nun veröffentlicht worden. Unter dem offiziellen Namen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER“ regelt das Papier den Förderrahmen für die Jahre 2023 bis 2027.
In 8 Kapiteln und auf 13 Seiten wird der Rahmen für die Umsetzung von LEADER in den NRW-Regionen gesetzt. Dabei geht es u.a. um den Gegenstand der Förderung, zulässige ZuwendungsempfängerInnen, die Zuwendungsvoraussetzungen , Art, Umfang und Höhe der Zuwendung und das Förderverfahren. Überraschungen gibt es dabei im Grunde nicht: Die meisten Regelungen kennen LEADER-Akteure bereits aus der vorangegangenen Förderperiode. Bestätigt wurde der erhöhte Fördersatz von 70 %, gestrichen wurde der generelle Innovationsanspruch von Projekten. Etwas strengere Auflagen gibt es künftig für Personalstellen in LEADER-Projekten und für den Nachweis von Befangenheiten bei der Projektauswahl.
Die neue LEADER-Richtlinie kann hier heruntergeladen werden.