Wichtiger Hinweis: Da die Region noch auf eine finale Zusicherung des Regionalbudgets für 2023 wartet, sind alle Informationen zum Projektaufruf unter Vorbehalt zu verstehen!
Ab dem 01. März können Interessierte ihre Unterlagen zur Beantragung eines Kleinprojekts im Regionalbudget 2023 einreichen. Voraussetzung: Die Maßnahme kostet nicht mehr als 20.000 €. Falls es zur Förderung kommt, winken den Antragstellern bis zu 80 % Förderung. Umgesetzt werden müssen die Kleinprojekte zwischen Mitte Mai und Mitte November.
Das Regionalbudget ist ein Förderprogramm vorrangig für Vereine, das Bund und Land in Ergänzung zur bestehenden LEADER-Projekt-Förderung als Bonus zur Verfügung stellen. Es gilt für kleinere Maßnahmen, an der Zuwendung sind die Bundesrepublik Deutschland sowie das Land Nordrhein-Westfalen über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) mit 90 % beteilig, 10 % der Förderung stammen zusätzlich aus Mitteln des LEADER-Vereins und werden in der Region „Kulturlandschaft Westmünsterland e.V.“ somit von den Städten Ahaus und Gronau sowie den Gemeinden Heek, Legden und Schöppingen getragen. Unterstützt werden investive Maßnahmen und Anschaffungen mit einem Fördersatz von bis zu 80 % – also maximal 16.000 € pro Projekt. Die Mittel sind allerdings begrenzt: Bis zu 200.000 € können an Antragsteller verteilt werden – gehen mehr Anträge ein, als ins Budget passen, muss die Region – wie bereits in den Vorjahren – eine qualitative Auswahl treffen. Die Kriterien dafür sind hier veröffentlicht.
In den letzten Jahren konnten durch das Regionalbudget insgesamt rund 50 Projekte von Antragstellern gefördert werden. Das Regionalbudget erfreut sich inzwischen großer Beliebtheit, die Nachfrage ist groß. Das rege Interesse freut uns, allerdings ist es natürlich auch bedauerlich, dass wir deshalb manchen Antragstellern mitteilen müssen, dass es leider nicht geklappt hat. Dafür ist der Formalrahmen für ein Förderprogramm jedoch niederschwellig: Für die Antragsteller ist der Aufwand verhältnismäßig gering, der Fördersatz mit 80 % angenehm hoch und die Umsetzung aufgrund des Umfangs der Projekte in der Regel schnell realisierbar.
Die Spielregeln für die Teilnahme am Förderprogramm sind überschaubar: Wer auf die Förderung zugreifen möchte, muss sich bewerben. Dazu muss ein Förderantrag an das Regionalmanagement der LEADER-Region im Bewerbungszeitraum vom 01. bis 31. März 2023 gestellt werden, bis dahin sichtet und bearbeitet das Regionalmanagement alle Anträge und gibt Hilfestellungen. Aber man sollte sich sputen: So sind u.a. Angebote für die Förderleistungen einzuholen, was derzeit in verschiedenen Branchen schon einmal etwas dauern kann.
Für alle, die einen Förderantrag einreichen wollen, bieten wir Hilfestellung: In einer digitalen Informationsveranstaltung am 01. März 2023 um 19 Uhr via Zoom erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die formale Antragstellung. Wir gehen mit Ihnen die erforderlichen Dokumente durch und weisen auf mögliche ergänzende Unterlagen hin.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, klinken Sie sich gern einfach über diesen Link ein.
Die Projekte, die den Zuschlag schließlich erhalten, können voraussichtlich ab Mitte Mai in die Umsetzung gehen und müssen bis Mitte November umgesetzt und abgeschlossen werden. Gefördert werden die Maßnahmen mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, also maximal 16.000 €. Die restlichen Mittel müssen die Antragsteller als Eigenmittel aufbringen. Ebenfalls wichtig: Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, die Projektkosten müssen von den Antragstellern also zunächst vorfinanziert werden.
Alle Infos zum Regionalbudget 2023 und die benötigten Formulare finden sich hier.
Sämtliche Planungen zum Regionalbudget stehen allerdings noch unter einem Vorbehalt: Bund und Land müssen die Mittelbereitstellung für 2023 noch bestätigen, damit gerechnet wird für Ende Februar/Anfang März.