Das Förderprogramm „Kleinprojekte“

Mit dem Förderinstrument „Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien“ – umgangssprachlich auch als „Regionalbudget“ bezeichnet – können LEADER-Regionen seit 2020 zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, um Projekte mit geringem Gesamtkostenumfang auf schnellem und relativ unbürokratischem Wege zu unterstützen.

Ein solches „Regionalbudget“ können die LEADER-Regionen jährlich beantragen, um Kleinprojekte innerhalb ihrer Region zu fördern. Zuwendungsempfängerinnen sind zunächst die lokalen Aktionsgruppen (LAG) der LEADER- und VITAL.NRW-Regionen, die die Zuwendung an die ProjektträgerInnen der Kleinprojekte weiterleiten.

Wer wird gefördert?

Das Land NRW fördert auf Grundlage der Richtlinie „Struktur- und Dorfentwicklung im ländlichen Raum die Lokalen Aktionsgruppen. Die LAGs leiten die Förderung an die ProjektträgerInnen der Kleinprojekte weiter.

Antragsberechtigt sind vornehmlich Vereine, aber auch Kommunen, kleine Gewerbebetriebe, natürliche Personen und Personengesellschaften.

Wie werden die Mittel vergeben?

Jede Region entscheidet autark über die Vergabe der Mittel. Will eine Region das Regionalbudget anbieten, muss sie einen öffentlichen Förderaufruf starten. In einem festgelegten Zeitfenster können Interessierte einen entsprechenden Förderantrag an die Region richten, nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle eingegangenen Anträge gesichtet, priorisiert und anschließend zur Förderung ausgewählt. Gehen mehr Anträge ein, als gefördert werden können, muss eine Auswahl getroffen werden.

Alle zur Förderung von der Region ausgewählten Projektanträge werden anschließend durch die LAG in einem Sammelantrag an die Bezirksregierung übermittelt. Dort wird anschließend der Bewilligungsbescheid ausgestellt. Erst dann können die Kleinprojektantragsteller in die Umsetzung gehen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kleinprojekte, die dem allgemeinen Zweck der Förderung des Förderbereichs 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ des GAK-Rahmenplans dienen und der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der jeweiligen LEADER-Region entsprechen. Selbstverständlich berät das Regionalmanagement gerne, welche Projekte förderfähig sind.

Voraussetzung: Kleinprojekte dürfen einen Gesamtkostenrahmen von 20.000 € nicht überschreiten! Je nach Region und Wettbewerbsaufruf kann diese Grenze aber auch niedriger liegen.

Projekte aus dem Regionalbudget unterliegen der Jahresbindung: Projekte, die in einem Kalenderjahr bewilligt werden, müssen im selben Jahr vollständig umgesetzt und abgerechnet werden, ansonsten verfällt der Förderanspruch.

Wie viel Förderung gibt es und woher stammen die Mittel?

Die regionalen Kleinprojekte können mit einem Fördersatz von max. 80 Prozent gefördert werden. Die maximale Zuwendung pro Projekt beträgt also 16.000 Euro. Die restlichen 20 % müssen aus Eigenmitteln des Antragstellers erbracht werden – Drittmittelzuwendungen oder zweckgebundene Spenden zur Deckung des Eigenanteils sind nicht gestattet. Und: Das Regionalbudget wird nach dem Erstattungsprinzip ausgezahlt – die Projektumsetzenden müssen also zunächst die vollen Projektkosten vorfinanzieren!

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Förderanträge für Kleinprojekte sind nach einem öffentlichen Aufruf der LEADER-Regionen bei den Lokalen Aktionsgruppen der jeweiligen Region zu stellen. Erfahrungsgemäß finden solche Abrufe zum Jahresanfang statt; ggf. kann es im Laufe des Jahres zu einem weiteren Aufruf kommen.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag ist schriftlich bei den Regionalmanagements der LEADER-Regionen einzureichen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die RegionalmanagerInnen der einzelnen LEADER- und VITAL.NRW-Regionen zur Verfügung.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Es gilt übergeordnet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums.

Die Stellschrauben für die Ausgestaltung der Fördermodalitäten obliegt trotzdem den einzelnen Regionen: Hier entscheiden die LAGs, ob sie das Kleinprojekte-Programm überhaupt anbieten und wenn ja zu welchen Konditionen. So können z.B. Förderquote, Maximalkostenrahmen für Projekte und andere Dinge individuell bestimmt werden. Um sicher zu sein, welche konkreten Förderbedingungen in WML gelten, sollten die Informationen des aktuellen Förderaufrufs vorab genau studiert werden.

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