Das „Regionalbudget“ 2020 kommt!

Mit der Förderung von Kleinmaßnahmen bis 20.000 € steht der Region AHL ein neues Förderinstrument zur Verfügung, das sich vor allem an Vereine richtet.

Mit der Förderung von Kleinmaßnahmen bis 20.000 € steht der Region AHL ein neues Förderinstrument zur Verfügung, das sich vor allem an Vereine richtet.

Aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz“ (GAK-Sonderplan) stehen der Kulturlandschaft Ahaus-Heek-Legden für 2020 und 2021 jährlich bis zu 200.000 € zur Verfügung, die für die Umsetzung von Kleinprojekten genutzt werden können. Dieses auch als „Regionalbudget“ kommunizierte Förderinstrument wird exklusiv in LEADER-Regionen in NRW angeboten und über die jeweiligen Regionalmanagements abgewickelt. Für die Träger der Kleinmaßnahmen verspricht das „Regionalbudget“ eine rasche, relativ unkomplizierte finanzielle Unterstützung. Dennoch gilt es dabei, einige Formalia zu berücksichtigen und sich an die Spielregeln zu halten, die bei Fördermaßnahmen einfach nötig sind, um alle eingebundenen Partner abzusichern.

Auf unserer Sonderseite finden Interessierte alles Wissenswerte rund um die Kleinmaßnahmen sowie verschiedene Formulare, die für eine Beantragung des Regionalbudgets nötig werden.

Hier die wichtigsten Informationen in aller Kürze:

  • Anträge für Kleinprojekte 2020 können ab sofort bis zum 31. März 2020 eingereicht werden – benutzen Sie dazu bitte das offizielle Antragsformular unten
  • Kleinprojekte dürfen ein Gesamtvolumen von 20.000 € (brutto) nicht überschreiten
  • der Fördersatz beträgt 80 % – die restlichen 20 % muss der Antragsteller als Eigenmittel aufbringen
  • gefördert werden bevorzugt investive Maßnahmen
  • mit dem Antrag werden ggf. verschiedene ergänzende Dokumente nötig, z.B. Nutzungs- und Gestattungsverträge für die Flächen, auf denen die Maßnahme stattfinden soll oder Angebotsvergleiche; Hinweise dazu finden Sie in den Informationsblättern unten
  • für einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren muss eine Instandhaltung geförderter Gegenstände gewährleistet sein (Bindungsfrist)
  • Kleinprojekte müssen innerhalb des bewilligten Kalenderjahres umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden