Das „Landwirtschaftliche Wochenblatt“ Westfalen-Lippe führt in seiner Ausgabe 8 vom 20. Februar 2014 ein Kurzinterview mit Frank Nießen, dem Leiter des Dezernates 33 der auch für AHL zuständigen Bezirksregierung Münster zum Thema LEADER. Der Wortlaut des Gesprächs ist an dieser Stelle wiedergegeben.
Frank Nießen
Wochenblatt: Das Land NRW erhält von 2014 bis 2020 510 Mio. € aus dem EU-Förderprogramm LEADER. Werden nur Projekte auf dem Land, also nicht in den Städten, gefördert?
Nießen: Das LEADER-Förderprogramm setzt bei den LEADER-Regionen an. Landesweit gibt es bislang zwölf LEADER-Regionen, davon fünf im Regierungsbezirk Münster. Die LEADER-Regionen haben jeweils ein Budget von 1,6 Mio. € zur Verfügung; nur die Region Kulturlandschaft Ahaus-Heek-Legden, die jüngste Region, hat als kleinste Region ein Budget von 1,0 Mio. €. Die LEADER-Regionen liegen alle in der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“, darum sind Ballungsgebiete und die Innenstädte, die größer als 30 000 Einwohner sind, von der Förderung ausgenommen.
Wochenblatt: Was ist Sinn und Zweck des Förderprogrammes?
Nießen: LEADER wird aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) finanziert. Durch dieses Programm können die Menschen vor Ort Einfluss nehmen auf die Entwicklung in ihrer Region. Dadurch kann das Potenzial einer Region besser für deren Entwicklung genutzt werden. Ein besonderer Wert von LEADER ist die Netzwerkbildung in einer Region. Hierdurch ist es möglich, auf die regionalen Entwicklungsprozesse Einfluss zu nehmen. Regionale Entwicklungsprozesse werden so für die Menschen vor Ort erfahrbar und erlebbar.
Wochenblatt: Mitmachen sollen vor allem Gruppen, Vereine sowie die Gemeinden. Sie sollen gemeinsam Projekte anstoßen und umsetzen. Was könnte man im Bereich der Land- und Forstwirtschaft oder in den Dörfern fördern?
Nießen: Auf der Grundlage der Förderrichtlinie können mit dem Programm LEADER grundsätzlich alle Projekte gefördert werden, die in das Programm der jeweiligen LEADER-Region aufgenommen wurden oder die sich aus diesem Programm ergeben. Das Programm kann auch fortgeschrieben werden, um beispielsweise bestimmte Projekte zu ermöglichen. Somit ergibt sich eine große Bandbreite möglicher Projekte.
Ausgeschlossen bei Kommunen sind aber beispielsweise Projekte, die sogenannte Pflichtaufgaben sind. Im Übrigen wurde in den Regionen im Münsterland eine große Vielfalt unterschiedlicher Projekte gefördert, wie zum Beispiel Mehrgenerationenplätze, Melkhüser, Bildungsprojekte für Kinder, die von den Landfrauen konzipiert und durchgeführt wurden, etwa der sogenannte Haushaltspass. Förderfähig sind grundsätzlich alle Projekte, die den Wandel auf dem Land begleiten und abfedern, etwa Projekte zum demografischen Wandel, zur Energieversorgung, Mobilität, Nahversorgung, Tourismus und vieles mehr.
Wochenblatt: Bis wann müssen etwa die Vereine und Gruppen ihre Förderanträge einreichen? Wo können sich die Akteure genauer informieren?
Nießen: Gegenwärtig können noch keine neuen Förderanträge gestellt werden, da die alte Förderperiode am 31. Dezember 2013 ausgelaufen ist. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in Düsseldorf (MKULNV) erarbeitet zurzeit das Nachfolgeprogramm für die neue Förderperiode 2014 bis 2020 und hat in diversen Terminen die Wirtschafts- und Sozialpartner (WiSo) angehört. Die LEADER-Regionen im Regierungsbezirk Münster wollen sich alle erneut bewerben und ebenso weitere Gemeinden, die sich zu LEADER-Regionen zusammenfinden wollen. Laut Staatssekretär Horst Becker vom MKULNV könnte es ab 2014 bis zu 24 LEADER-Regionen in NRW geben (Ausgabe 50/2013). Das Land NRW wird Mitte des Jahres die Regionen auffordern, sich zu bewerben. Anschließend wird die Wettbewerbsauswahl erfolgen. Anfang 2015 sollen die neuen LEADER-Regionen feststehen. Weitere Informationen sind erhältlich im Ministerium für Klimaschutz und bei den fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen.