Regionalbudget 2025: Fahrplan

Alles etwas anders in diesem Jahr: Die Förderung von Kleinprojekten im Regionalbudget kann wohl 2025 erneut angeboten werden – aber deutlich später als gewohnt und mit neuen Spielregeln für die Ansprüche an die Projekte. Hier finden Sie die aktuellen Informationen, die uns vorliegen, und – unter Vorbehalt – alles Wissenswerte zum Ablauf des Wettbewerbsuafrufs für dieses Jahr.

Die bundespolitische Situation hat 2025 auch Auswirkungen auf die Planungen zum Regionalbudget in Deutschalnd und damit auch in WML: Da die Fördermittel im Kleinprojekte-Programm nicht nur vom Land NRW bereitgestellt werden, sondern auch zum größten Teil aus Bundesmitteln stammen, muss für die Bereitstellung der Mittel zuerst der Bundeshaushalt verabschiedet worden sein. Durch die vorgezogenen Bundestagsneuwahlen wird dieser Haushalt aber nicht wie sonst üblich im ersten Quartal des Jahres verabschiedet, sondern nach Expertenansicht wohl deutlich später: Man munkelt, dass dies erst „im Sommer 2025“ der Fall sein wird. Was das genau bedeutet, vermögen wir nicht zu sagen, wir rechnen jedoch damit, dass eine Förderzusage dadurch nicht vor Juni, wahrscheinlich aber sogar erst noch später möglich sein wird.

Hinzu kommt in diesem Jahr eine Verschärfung der Förderkonditionen bei Kleinprojekten, die das Land NRW in einer Überarbeitung der entsprechenden Richtlinie eingebracht hat. Demnach müssen Kleinprojekte gewisse Anforderungen erfüllen, um überhaupt noch förderfähig zu sein.

Der Vorstand der LEADER-Region hat jetzt verabredet, wie mit den großen Unsicherheiten aller Voraussicht umgegangen wird:

Um Ihnen alle Informationen vorab an die Hand zu geben, die Sie benötigen, um einen Förderantrag im Regionalbudget 2025 zu stellen, empfehlen wir unsere allgemeine Informationsveranstaltung: Diese findet digital bei Zoom statt am 24.02.2025 um 19 Uhr. Den Link erhalten Sie beim Regionalmanagement oder finden ihn auf dieser Homepage etwa zwei Wochen vor dem Termin. Merken Sie sich den Termin aber gern schon einmal vor! Diese Veranstaltung richtet sich vor allem an diejenigen, die zum ersten Mal am Regionalbudget teilnehmen wollen oder noch unschlüssig sind, ob dieses Programm zu ihrer -Projektidee passt.

Der eigentliche Förderaufruf starte nach derzeitiger Planung am 24. März 2025 und dauert bis zum 30. April. In dieser Zeit können Anträge beim Regionalmanagement eingereicht werden und in dieser Zeit bietet das Regionalmanagement individuelle Beratung zur Antragstellung an.

Zum Start des Förderaufrufs können diejenigen, die fest vorhaben, einen Antrag zu stellen, an einer weiteren digitalen Informationsveranstaltung zur Antragstellung teilnehmen: Am 24.03.2025 ebenfalls um 19 Uhr stellen wir Ihnen die Antragsunterlagen genauer vor und erläutern Ihnen, wie diese auszufüllen ist und worauf dabei besonders zu achten ist. Auch hierfür stellen wir den Link ca. zwei Wochen vor der Veranstaltung auf dieser Seite ein.

Anfang Mai sichten wir alle eingegangenen Anträge und leiten diese weiter an das Entscheidungsgremium der LEADER-Region. Diese wird die Anträge anschließend bewerten und in eine Rangfolge überführen. Die bestbewerteten Projekte werden dann in einer Sitzung des Gremiums Anfang Juni zur Förderung vorgeschlagen und bei der Bezirksregierung Münster entsprechende Mittel beantragt.

Hier schließt sich dann die größte Unsicherheit an: Die Bezirksregierung prüft die Anträge erneut und bewilligt diese – aber eben erst dann, wenn Landes- UND Bundeshaushalt verabschiedet sind. Wann dies genau der Fall sein wird, wissen aktuell nur die Sterne über dem Himmel des Bundestages… Wie gesagt: Wir hoffen auf Juni, womöglich wird es aber auch Juli oder August…

Vom Zeitpunkt der Bewilligung wiederum hängt ab, wie lange ProjektträgerInnen Zeit haben, um ihre Maßnahme umzusetzen. Denn fest steht, dass alle Kleinprojekte auch 2025 erneut bis Mitte November abgeschlossen sein müssen. Die Umsetzungszeit ist dieses Jahr also definitiv kürzer als üblich – dies gilt es bei der Beantragung von Projekten zu berücksichtigen!

Das zuständige NRW-Ministerium hat für den Aufruf 2025 die Anforderungen an Kleinprojekte verschärft. Förderfähig sind demnach grundsätzlich nur noch Maßnahmen, die

  • uneingeschränkt öffentlich zugänglich sind
  • nicht dem reinen Eigennutz der antragstellenden Einrichtung dienen und
  • über originäre Tätigkeiten des Antragstellers/der Antragstellerin hinausgehen.

Da diese Vorgaben nicht immer ganz eindeutig sind, erhalten Sie Details zu diesen in unserer digitalen Informationsveranstaltung zum Regionalbudget 2025.

Darüber hinaus werden eingehende Projektanträge von der LEADER-Region nach eigenen Kriterien bewertet. Diesen Kriterienrahmen finden Sie auf der nachfolgend verlinkten Aufrufseite. Anhand dieser Kriterien erhält jedes Projekt eine Bewertung, die besten Projekte, die ins verfügbare Budget (vermutlich erneut 200.00 € für alle Projekte des Jahrgangs) passen, erhalten dann später die Förderzusage.

Mehr Informationen und alle nötigen Unterlagen zum Aufruf 2025 finden Sie hier. Bitte beachten Sie aber, dass diese Ausführungen den aktuellen Sachstand wiederspiegeln und ggf. noch hier und da angepasst werden können.

Für verbindliche Informationen zum Aufruf finden Sie mögliche Anpassungen immer hier auf der Homepage, auf unserem Instagram-Kanal und in der örtlichen Presse. oder Sie wenden sich jederzeit mit Fragen an unser Regionalmanagement.