Regionalbudget 2024: Aufruf im März, Anträge jetzt vorbereiten

Die Förderung von Kleinprojekten kommt auch 2024 wieder. Der Aufruf dazu startet am 01. März, die Anträge können aber bereits vorbereitet werden. In einer digitalen Infoveranstaltung am 08. Februar gibt es zudem einen Überblick über das Förderprogramm.

Mit dem „Regionalbudget“ kann die Kulturlandschaft Westmünsterland auch 2024 wieder Mittel zur Unterstützung von Kleinprojekten zur Verfügung stellen. Interessierte aus den fünf Kommunen der LEADER-Region können voraussichtlich ab dem 01. März ihre Unterlagen zur Beantragung eines Kleinprojekts im Regionalbudget 2024 einreichen. Voraussetzung: Die Maßnahme kostet nicht mehr als 20.000 €. Falls es zur Förderung kommt, winken den Antragstellern bis zu 80 % an Fördermitteln. Umgesetzt werden müssen die Kleinprojekte zwischen Mitte Mai und Mitte November.

Das Regionalbudget ist ein Förderprogramm vorrangig für Vereine, das Bund und Land in Ergänzung zur bestehenden LEADER-Projekt-Förderung als Bonus zur Verfügung stellen. Es gilt für kleinere Maßnahmen, an der Zuwendung sind die Bundesrepublik Deutschland sowie das Land Nordrhein-Westfalen über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) mit 90 % beteiligt, 10 % der Förderung stammen zusätzlich aus Mitteln des LEADER-Vereins und werden in der Region „Kulturlandschaft Westmünsterland e.V.“ somit von den Städten Ahaus und Gronau sowie den Gemeinden Heek, Legden und Schöppingen getragen. Unterstützt werden investive Maßnahmen und Anschaffungen mit einem Fördersatz von bis zu 80 % – also maximal 16.000 € pro Projekt. Die Mittel sind allerdings begrenzt: Bis zu 200.000 € können an Antragsteller verteilt werden – gehen mehr Anträge ein, als ins Budget passen, muss die Region – wie bereits in den Vorjahren – eine qualitative Auswahl treffen. Dazu hat die Region spezielle Bewertungskriterien entwickelt, die auf der Vereinshomepage veröffentlicht sind.

In den letzten Jahren konnten durch das Regionalbudget bisher rund 70 Projekte gefördert werden. Das Regionalbudget erfreut sich inzwischen großer Beliebtheit, die Nachfrage – und somit der Wettbewerb – ist groß. Dafür ist der Formalrahmen jedoch niederschwellig: Für die Antragsteller ist der Aufwand verhältnismäßig gering, der Fördersatz angenehm hoch und die Umsetzung aufgrund des Umfangs der Projekte in der Regel schnell realisierbar.

Die Spielregeln für die Teilnahme am Förderprogramm sind überschaubar: Wer auf die Förderung zugreifen möchte, muss sich bewerben. Dazu muss ein Förderantrag an das Regionalmanagement der LEADER-Region im Bewerbungszeitraum vom 01. bis 31. März 2024 gestellt werden, bis dahin sichtet und bearbeitet das Regionalmanagement alle Anträge und gibt Hilfestellungen. Aber man sollte sich sputen: So sind u.a. Angebote für die Förderleistungen einzuholen, was je nach Leistungsposition etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Damit die Bedingungen des Wettbewerbs und die einzureichenden Unterlagen schnell verstanden werden können, bietet das Regionalmanagement der LEADER-Region als Hilfestellung vorab ein Beratungsformat an: „Damit Interessierte die Antragstellung im einmonatigen Zeitfenster rechtzeitig vorbereiten können, bieten wir eine allgemeine Informationsveranstaltung rund um das Thema Kleinprojektförderung an. Hier erfahren Vereine und Einrichtungen aus der Region alles zum Förderansatz, zum Wettbewerb, zur Antragstellung und zur Projektauswahl“, so Olbrich. Die Veranstaltung findet digital via Zoom statt am Donnerstag, den 08. Februar 2024 um 19 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, die Teilnahme ist unter diesem Link möglich. Einfach einwählen und dabei sein!

Die Projekte, die den Zuschlag schließlich erhalten, können voraussichtlich ab Mitte Mai in die Umsetzung gehen und müssen bis Mitte November umgesetzt und abgeschlossen werden. Gefördert werden einzelne Maßnahmen mit maximal 16.000 €. Die restlichen Mittel müssen die Antragsteller als Eigenmittel aufbringen. Ebenfalls wichtig: Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, die Projektkosten müssen von den Antragstellern also zunächst vorfinanziert werden.

Eine Besonderheit gibt es zudem im Bereich Gronau: Da die Förderung nur in der sog. „Gebietskulisse Ländlicher Raum“ eingesetzt werden darf, sind die Kernbereiche der Stadt von investiven Maßnahmen ausgeschlossen. Antragsteller müssen also aus den Randbereichen oder aus Epe kommen.