Aktueller Förderaufruf für Kleinprojekte

Mit der Förderung von Kleinmaßnahmen steht der Region WML ein zusätzliches Förderinstrument zur Verfügung, das sich vor allem an Vereine richtet.

Der offizielle Förderaufruf 2025 startet voraussichtlich im Februar.
Die Projektauswahl und -zusage erfolgt voraussichtlich Anfang Mai 2025.

Aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz“ (GAK-Sonderplan) stehen der Kulturlandschaft Westmünsterland aller Voraussicht nach auch für 2025 wieder spezielle Fördermittel zur Verfügung, die für die Umsetzung von Kleinprojekten genutzt werden können. Dieses auch als „Regionalbudget“ kommunizierte Förderinstrument wird exklusiv in LEADER-Regionen in NRW angeboten und über die jeweiligen Regionalmanagements abgewickelt. Für die Träger der Kleinmaßnahmen bietet das „Regionalbudget“ eine rasche, relativ unkomplizierte finanzielle Unterstützung. Dennoch gilt es dabei, einige Formalia zu berücksichtigen und sich an die Spielregeln zu halten, die bei Fördermaßnahmen einfach nötig sind, um alle eingebundenen Partner abzusichern.

Die Mittel für Kleinprojekte sind jährlich auf max. 200.000 € begrenzt. Je nach Anzahl der eingehenden Projektanträge kann es daher sein, dass nicht alle Anträge berücksichtigt werden können – es herrscht also quasi ein Wettbewerb. Alle eingehenden Projektanträge werden daher nach Qualitätskriterien bewertet und somit in ein Ranking gesetzt. Die besten Projekte erhalten später die Zuschläge.

Unten im Downloadbereich finden Interessierte alles Wissenswerte rund um die Kleinprojekte sowie verschiedene Formulare, die für eine Beantragung des Regionalbudgets nach unserem derzeitigen Kenntnisstand nötig werden.

Hier die wichtigsten Informationen in aller Kürze:

  • Der offizielle Förderaufruf mit allen dann verbindlichen Informationen und Fristen erfolgt voraussichtlich Anfang Februar 2025 – dann finden Sie alle gültigen Regelungen zum Jahrgang an dieser Stelle
  • Anträge für den Aufruf „Kleinprojekte 2025“ können voraussichtlich ab dem 01. März 2025 und bis spätestens zum 31. März 2025 eingereicht werden – benutzen Sie dazu bitte das offizielle Antragsformular unten; später eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden!
  • Ob das Regionalbudget 2025 tatsächlich angeboten werden kann und falls ja in welcher Höhe, hängt von der Entscheidung des zuständigen Landesministeriums ab – diese steht noch aus!
  • Da das Zeitfenster für die offizielle Einreichung mit einem Monat eher knapp ist, empfehlen wir, dass interessierte Antragsteller bereits vorher ihre Anträge vorbereiten. Dazu gehört die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen (s.u.), vor allem auch entsprechend benötigter Angebote.
  • Kleinprojekte im Aufruf dürfen ein Gesamtvolumen von 20.000 € (brutto) nicht überschreiten.
  • der Fördersatz beträgt bis zu 80 % (also max. 16.000 € pro Maßnahme) – die restlichen mindestens 20 % muss der Antragsteller als Eigenmittel (keine Spenden o.ä.) aufbringen; ein geringerer Fördersatz kann im Einzelfall bestimmt werden.
  • Gefördert werden bevorzugt investive und schnell umsetzbare Maßnahmen – in 2025 beträgt die voraussichtliche Umsetzungszeit 6 Monate (von ca. Mitte Mai bis spätestens 15. November).
  • ACHTUNG: Ab 2025 greifen vom Land NRW festgesetzte neue Fördervoraussetzungen für das Regionalbudget – damit werden nur noch Kleinprojekte gefördert, die gewisse Voraussetzungen erfüllen:
  • Details zu diesen neuen Vorgaben erhalten Sie u.a. in unserer digitalen Informationsveranstaltung zum Regionalbudget 2025 (siehe unten)
  • Mit dem Antrag werden gewisse verbindliche Anhänge (z.B. Angebote für die beantragten Leistungen, die sog. Kostenplausibilisierung – wie die geht, steht hier) sowie ggf. verschiedene ergänzende Dokumente nötig (z.B. Nutzungs- und Gestattungsverträge für die Flächen, auf denen die Maßnahme stattfinden soll); Hinweise dazu finden Sie im Informationsbeiblatt unten.
  • Für einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren muss eine Instandhaltung geförderter Gegenstände gewährleistet sein (Bindungsfrist).
  • Kleinprojekte müssen innerhalb des bewilligten Kalenderjahres bis spätestens zum 15.11. umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden.

Lesen Sie bitte für eine erfolgreiche Projektbewerbungen alle Dokumente und Unterlagen, die wir Ihnen auf dieser Website zur Verfügung stellen, aufmerksam durch, denn nur vollständige Projektanträge inkl. aller benötigten Anhänge können in der Auswahl berücksichtigt werden!
ACHTUNG: Die Dokumente der vorangegangenen Aufrufe sind nicht mehr gültig – bitte nutzen Sie unbedingt die Formulare, die nachfolgend verlinkt sind!

Die Projektauswahl erfolgt durch die Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region voraussichtlich Ende April 2025 im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets. Anschließend muss die Bezirksregierung dieser Auswahl noch zustimmen. Erst danach (voraussichtlich zu Mitte Mai) kann die Projektumsetzung beginnen. Im Falle einer Förderung sind eine Abstimmung mit dem LEADER-Regionalmanagmenet in Form eines Beratungsgesprächs sowie die Unterzeichnung eines sog. Fördermittel-Weiterleitungsvertrages verpflichtend. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Die Bewerbung 2025 hat keinen Einfluss auf das eventuell angebotene Bewerbungsverfahren für das Budget im Jahr 2026. Projekte, die im Jahr 2025 keinen Zuschlag erhalten, müssen sich im Folgejahr, sofern das Regionalbudget dann wieder angeboten werden kann, erneut bewerben.

Für sämtliche Fragen rund um die Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets steht Ihnen das Regionalmanagement gerne zur Verfügung per E-Mail oder telefonisch unter 0251 – 48 400 19.

Downloads rund um die Förderung von Kleinprojekten

– Der Förderantrag, den Sie an das Regionalmanagement richten; ggf. sind weitere individuelle Anhänge nötig
(Falls das Formular für Sie nicht funktioniert, melden Sie sich bitte bei uns, dann senden wir Ihnen eine alternative Datei zu)

– ein Informationsbeiblatt, das das Antrags- und Auswahlverfahren beim Regionalbudget erläutert und eine Checkliste der mit dem Förderantrag einzureichenden Unterlagen beinhaltet

– ein Formular für Ihren Kosten- und Finanzplan zum Projekt (muss mit dem Förderantrag eingereicht werden)

– eine Vorlage für einen Nutzungs- und Gestattungsvertrag, falls Ihr Projekt auf fremdem Grund und Boden umgesetzt werden soll

– für Sie zur Info: Der Bewertungsrahmen, nach dem wir alle eingehenden Förderanträge priorisieren; gehen mehr Anträge ein, als Budget zur Verfügung steht, entscheidet das Ranking nach diesem Bewertungsrahmen

– wer den rechtlichen Hintergrund studieren möchte: Die offizielle Richtlinie zum Förderprogramm aus dem MUNLV NRW

– falls Sie Kostenpositionen plausibilisieren müssen (s. Informationsbeiblatt), finden Sie hier eine Anleitung, wie das funktioniert.

Sie sind nicht sicher, ob das Regionalbudget das passende Programm für Ihre Idee ist? Oder Sie kennen das Programm schon, haben aber Fragen zur Antragstellung? In zwei digitalen Informationsveranstaltung erklären wir das Förderinstrument und erklären, für welche Projektarten die Kleinprojektförderung in Frage kommt und wie die Antragstellung funktioniert:

Die Links zur Teilnahme an den beiden digitalen Info-Veranstaltungen erhalten Sie auf Anfrage bereits ab sofort beim Regionalmanagement; im Januar stellen wir die Links zudem hier auch online.